Der Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Jahresbeitrag. Dieser
ist zu Beginn des Versicherungsjahres zu begleichen. In Absprache
können auch gleiche monatliche Beiträge gezahlt werden,
die zum ersten jeden Monats fällig sind. Die jährliche
Beitragszahlung hat den Vorteil dass hier ein Beitragsskonto von
3 % gewährt wird. Ist der Versicherte mit der Beitragszahlung
in Verzug, so werden die gestundeten Beitragsraten des laufenden
Versicherungsjahres fällig. Erneut gelten diese als gestundet,
wenn der rückständige Beitragsteil (incl. der Beitragsrate
für den am gleichen Tag der Zahlung des laufenden Monats zzgl.
Mahnkosten) entrichtet ist.