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Beitragsfälligkeit



Die Beitragsfälligkeit

Der Beitrag zur Krankenversicherung ist ein Jahresbeitrag. Dieser ist zu Beginn des Versicherungsjahres zu begleichen. In Absprache können auch gleiche monatliche Beiträge gezahlt werden, die zum ersten jeden Monats fällig sind. Die jährliche Beitragszahlung hat den Vorteil dass hier ein Beitragsskonto von 3 % gewährt wird. Ist der Versicherte mit der Beitragszahlung in Verzug, so werden die gestundeten Beitragsraten des laufenden Versicherungsjahres fällig. Erneut gelten diese als gestundet, wenn der rückständige Beitragsteil (incl. der Beitragsrate für den am gleichen Tag der Zahlung des laufenden Monats zzgl. Mahnkosten) entrichtet ist.