
Beitragsbemessungsgrenze
Was versteht man unter der "Beitragsbemessungsgrenze"?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist
der Betrag des Jahresbruttoeinkommens von dem maximal die Beitragssätze
der gesetzlichen Krankenkassen berechnet werden dürfen. Diese
Grenze liegt bei 42.300 EUR bzw. 3.525,00 EUR/ Monat (Stand 2005)
Jahresbruttoeinkommen.
Eine Krankenkasse hat beispielsweise einen Beitragssatz von 14,5%,
der Arbeitnehmer verdient 2.200 EUR/ Monat, so beläuft sich
der Krankenkassenbeitrag auf 319 EUR.
Bei einem Verdienst von 4.200 EUR/
Monat würde sich der Krankenkassenbeitrag auf 609 EUR belaufen.
Da die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.252,00 EUR/ Monat begrenzt
ist, fallen für den Arbeitnehmer lediglich 471,54 EUR an.