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Beitragsbemessungsgrenze


Was versteht man unter der "Beitragsbemessungsgrenze"?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag des Jahresbruttoeinkommens von dem maximal die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen berechnet werden dürfen. Diese Grenze liegt bei 42.300 EUR bzw. 3.525,00 EUR/ Monat (Stand 2005) Jahresbruttoeinkommen.
Eine Krankenkasse hat beispielsweise einen Beitragssatz von 14,5%, der Arbeitnehmer verdient 2.200 EUR/ Monat, so beläuft sich der Krankenkassenbeitrag auf 319 EUR.

Bei einem Verdienst von 4.200 EUR/ Monat würde sich der Krankenkassenbeitrag auf 609 EUR belaufen. Da die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.252,00 EUR/ Monat begrenzt ist, fallen für den Arbeitnehmer lediglich 471,54 EUR an.