Die Beihilfe ist ein Krankenfürsorgesystem, das die
Eigenvorsorge der Beamten durch Zuschüsse durch den Dienstherrn
(Bsp. Staat) zu den Krankheitskosten ergänzt. Einen Anspruch
auf diese Zuwendungen erwachsen nur Beamte, Beamtenanwärter
und Angestellte, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem
Dienstherrn die Beihilfe erhalten. Beihilfe wird prozentual in unterschiedlicher
Höhe gewährt. Die Höhe ist unter anderem vom Beihilfesystem
(Bundes- oder Landeszugehörigkeit) und vom Familienstand abhängig
und kann zwischen 50% - 80% variieren. Um den nicht gedeckten Beihilfeteil
abzudecken, wird dieser Restanteil privat in Eigenvorsorge abgesichert.
Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte haben gesonderte Bestimmungen,
Post- und Bahnbeamte verfügen darüber hinaus auch über
eigene Versicherungseinrichtungen.