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Die Beihilfe


Die Beihilfe ist ein Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge der Beamten durch Zuschüsse durch den Dienstherrn (Bsp. Staat) zu den Krankheitskosten ergänzt. Einen Anspruch auf diese Zuwendungen erwachsen nur Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem Dienstherrn die Beihilfe erhalten. Beihilfe wird prozentual in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Höhe ist unter anderem vom Beihilfesystem (Bundes- oder Landeszugehörigkeit) und vom Familienstand abhängig und kann zwischen 50% - 80% variieren. Um den nicht gedeckten Beihilfeteil abzudecken, wird dieser Restanteil privat in Eigenvorsorge abgesichert. Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte haben gesonderte Bestimmungen, Post- und Bahnbeamte verfügen darüber hinaus auch über eigene Versicherungseinrichtungen.