Ist die Behandlung beim Arzt abgeschlossen, erhält der Krankenversicherte
eine Rechnung. Diese Rechnung hat ein Zahlungsziel von vier Wochen
und wird in doppelter Ausfertigung ausgegeben. Der Versicherte leitet
nun das Original umgehend an seine Versicherung weiter (Einreichung),
damit die Kostenerstattung (= Arztkostenerstattung) nach
maximal 14 Tagen auf dem Konto des Versicherten gutgeschrieben wird.
Medikamente, die in der Apotheke bezahlt werden, werden mit Rezept
und Apothekenquittung zur Erstattung eingereicht. Überwiegend
erstattet die private Krankenversicherung alles, was vom Arzt per
Rezept verordnet wurde.
Um die Kosten für einen Nichtantritt einer Reise zu dämpfen
bzw. komplett erstattet zu bekommen, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
für Reisende sehr zu empfehlen. Auf diesem Wege umgehen Sie
die ärztliche Behandlung im Ausland, die oftmals mit Behandlungrisiken,
Fehlbehandlungen durch schlechte Sprachverständigungen und
natürlich hohen Kosten einhergehen kann.