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Die Arztkostenerstattung

Ist die Behandlung beim Arzt abgeschlossen, erhält der Krankenversicherte eine Rechnung. Diese Rechnung hat ein Zahlungsziel von vier Wochen und wird in doppelter Ausfertigung ausgegeben. Der Versicherte leitet nun das Original umgehend an seine Versicherung weiter (Einreichung), damit die Kostenerstattung (= Arztkostenerstattung) nach maximal 14 Tagen auf dem Konto des Versicherten gutgeschrieben wird. Medikamente, die in der Apotheke bezahlt werden, werden mit Rezept und Apothekenquittung zur Erstattung eingereicht. Überwiegend erstattet die private Krankenversicherung alles, was vom Arzt per Rezept verordnet wurde.

Um die Kosten für einen Nichtantritt einer Reise zu dämpfen bzw. komplett erstattet zu bekommen, ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisende sehr zu empfehlen. Auf diesem Wege umgehen Sie die ärztliche Behandlung im Ausland, die oftmals mit Behandlungrisiken, Fehlbehandlungen durch schlechte Sprachverständigungen und natürlich hohen Kosten einhergehen kann.