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Arbeitsunfall oder Dienstunfall



Arbeitsunfall oder Dienstunfall ?


Tritt eine Erwerbsminderung oder der Tod

- infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oder
- im Dienst als Wehr- oder Zivildienstleistender bzw. als Soldat auf Zeit
ein, gilt die eigentlich erforderliche Wartezeit als erfüllt.

Dies trifft allerdings nur zu, wenn im Falle des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit zur Zeit des Arbeitsunfalls bzw. dem Auftreten der Berufskrankheit aktuell Rentenversicherungspflicht bestand oder in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr mit Pflichtbeiträgen vorlagen. Selbst für Auszubildende besteht damit schon vom ersten Tag an bei Arbeitsunfällen Invaliditätsschutz und für die Familienangehörigen Anspruch auf Hinterbliebenenrenten.