|
Altersrente
Für die meisten Rentenversicherungspflichtigen ist das wichtigste
Einkommen im Alters die Altersrente. Diese hat eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion
und soll Einkommensverluste, die durch die altersbedingte Aufgabe
einer rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit entstehen,
zu einem großen Teil auffangen. Der Anspruch für eine
Altersrente liegt z. Zt. grundsätzlich bei 65 Jahren. Unter
bestimmten persönlichen oder versicherungsrechtlichen Voraussetzung
kann man auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen.
Es kommt dann jedoch häufig zu einer prozentualen Kürzung
der Rente
Renten wegen Alters werden geleistet als
- Regelaltersrente,
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
- Altersrente für Frauen.
|