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Altersrente


Für die meisten Rentenversicherungspflichtigen ist das wichtigste Einkommen im Alters die Altersrente. Diese hat eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion und soll Einkommensverluste, die durch die altersbedingte Aufgabe einer rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit entstehen, zu einem großen Teil auffangen. Der Anspruch für eine Altersrente liegt z. Zt. grundsätzlich bei 65 Jahren. Unter bestimmten persönlichen oder versicherungsrechtlichen Voraussetzung kann man auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen.

Es kommt dann jedoch häufig zu einer prozentualen Kürzung der Rente
Renten wegen Alters werden geleistet als
- Regelaltersrente,
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
- Altersrente für Frauen.