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Altersgrenze


Die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, als der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner ist die Altersgrenze. Für den Bezug einer Altersrente muss - neben der erforderlichen Mindesversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein. Die Altersgrenzen betragen:
Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss - neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein.

Die Altersgrenzen betragen:
- 65 Jahre für die Regelaltersrente ("normale" Altersrente)
- 62 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte
- 60 Jahre für die Altersrenten für schwerbehinderte Menschen, wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit und für Frauen.

Für die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden die Altersgrenzen Schritt für Schritt heraufgesetzt. Wer vorher in Rente gehen will, muss jedoch einen Abschlag in Kauf nehmen.

Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten bei vorzeitigen Altersrenten bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.

Es besteht die Möglichkeit, die Altersrente anstatt in vollem Umfang, nur als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der erreichten Vollrente in Anspruch zu nehmen. Je kleiner der Anteil der Teilrente ausfällt, desto höher ist die Hinzuverdienstgrenze