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Altersgrenze
Die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand,
als der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner ist die
Altersgrenze. Für den Bezug einer Altersrente muss - neben
der erforderlichen Mindesversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes
Lebensalter vollendet sein. Die Altersgrenzen betragen:
Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben
und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum
Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss
- neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit)
- ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein.
Die Altersgrenzen betragen:
- 65 Jahre für die Regelaltersrente ("normale"
Altersrente)
- 62 Jahre für die Altersrente für langjährig
Versicherte
- 60 Jahre für die Altersrenten für schwerbehinderte
Menschen, wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeitarbeit und
für Frauen.
Für die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden
die Altersgrenzen Schritt für Schritt heraufgesetzt. Wer vorher
in Rente gehen will, muss jedoch einen Abschlag in Kauf nehmen.
Bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gelten bei vorzeitigen Altersrenten
bestimmte Hinzuverdienstgrenzen.
Es besteht die Möglichkeit, die Altersrente anstatt in vollem
Umfang, nur als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte
oder zwei Dritteln der erreichten Vollrente in Anspruch zu nehmen.
Je kleiner der Anteil der Teilrente ausfällt, desto höher
ist die Hinzuverdienstgrenze
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