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Ablehnungsdiagnosen

Eine so genannte Ablehnungsdiagnose wird immer dann seitens der Krankenkasse gestellt, wenn es sich um ein Krankheitsbild handelt, das durch die aktuelle Krankenversicherung beziehungsweise Krankenkasse bei Eintritt in dieselbe nicht bekannt gewesen ist. Somit führen Ablehnungsdiagnosen dazu dass der Beitritt zur Versicherung verweigert wird. Des Weiteren gibt es auch einen Katalog bei den Krankenkassen nur bestimmte Krankheiten aufgeführt sind, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Ist eine solche Krankheit bei einem Versicherungsanwärter vorhanden, so führt dies zwangsläufig zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrags beziehungsweise der Vertrag kommt nicht zu Stande

Ablehnungsdiagnosen resultieren auch durch die Erkrankungen die gerade bei dem Eintritt in eine private Krankenversicherung sehr relevant sind. Ist dem Versicherer eine Erkrankung die vor Beitritt in diese Institution bereits vorhanden gewesen nicht mitgeteilt worden so ist sie im Rahmen des Gesundheitsschecks spätestens anzugeben, da sonst dieses Krankheitsbild aus dem Behandlungsportfolio mindestens heraus fällt oder nachträgliche Kündigung zur Folge haben könnte. Die Angabe der Vorerkrankungen ist auch deshalb sehr wichtig da dies die Höhe des Tarifs bei der privaten Krankenversicherung stark beeinflusst.